KOMPETENZEN
Die fachliche Breite und Tiefe unserer Kanzlei hat für Sie substanzielle Vorteile: Denn neben dem Bewusstsein, juristisch optimal beraten und vertreten zu werden, dürfen Sie von uns auch unternehmerisches Denken und ein Gespür für individuelle Sachverhalte erwarten. Oder anders gesagt: Wir nehmen Ihr Mandat sehr persönlich – und beraten auf Augenhöhe.
Egal ob wir Ihnen in den Bereichen Erbrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, M&A oder im internationalen Wirtschaftsrecht zur Seite stehen dürfen – wir begreifen unsere Aufgabe für Sie grundsätzlich als juristisches Einzelstück, dem wir unsere ganze Aufmerksamkeit widmen.
Die Komplexität bei Gründung, Kauf oder Verkauf, Umwandlung oder Nachfolgeprozessen von Unternehmen erfordert sehr spezifische Kenntnisse, die viele Schnittmengen interdisziplinärer Rechts- und Steuergebiete umfassen. Genau an diesen Überschneidungen können wir unsere Kompetenzen für Sie wirkungsvoll entfalten.
Die Arbeitswelt ist nicht nur aus juristischer Sicht in den vergangenen Jahren immer komplizierter geworden. Etwa vermehrtes Homeoffice und damit verbundene arbeitsrechtliche Fragen tragen zu mehr Komplexität bei. Wir sind sattelfest, was die neuesten Entwicklungen angeht und damit ein starker Partner sowohl auf der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite.
Angelegenheiten des Erbrechts berühren meistens auch steuerliche Fragestellungen. Insbesondere dann, wenn es um die Übertragung von Unternehmensvermögen geht. Unsere erbrechtlichen Kompetenzen umfassen das gesamte Spektrum der Nachlassplanung sowie die Beratung und Vertretung in Nachlassverfahren.
Wirtschaftliche Verflechtungen, die über Grenzen hinweg bestehen, müssen rechtssicher ausgestaltet sein. Damit sie sowohl national wie international Bestand haben. Wir besitzen die nötige Expertise, um Ihre Unternehmungen im internationalen Umfeld juristisch sattelfest zu machen – und bei Bedarf auch zu vertreten.